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2. Urheberrechtliches
Die auf diesen Domains publizierten Texte, Abbildungen, Audio- und Videomaterialien (die Informationen) sind laut schweizerischem Urheberrecht geschützt. Sie dürfen die Informationen nicht ohne die schriftliche Zustimmung vom Urheber Martin Gut bzw. seinen Vertretungen verbreiten, ändern, übertragen, wiederverwerten, an anderer Stelle online veröffentlichen oder nutzen. Sie müssen sämtliche in den Informationen, die Sie herunterladen, enthaltenen Urheberrechtshinweise oder Hinweise auf sonstige gewerbliche Schutzrechte beibehalten und mit abbilden. Im Streitfall ist das Schweizerische Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Luzern.
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Geschäftsabwicklung, Artshop: Kunstkiosk und Galerie der 18x18 Malereien
Ihre Bestellung
Durch die Auswahl eines Produktes, auslösen des Bestellformulars und ausfüllen dessen, bekunden Sie Kaufinteresse für dieses Produkt.
wir fragen nach
Aus Sicherheitsgründen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um ihr Kaufinteresse bestätigt zu bekommen und Ihre Adresse zu prüfen.
Ihr Mietinteresse bekunden Sie mit Ihrer Auswahl eines Werkes durch Übermitteln des entsprechenden Mietantragsformulars.
Wir fragen nach und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um Ihren Mietwillen und Ihre Adresse bestätigt zu bekommen.
Das Mietverhältnis
wird mit einem schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Kommt dieser zustande wird ein Kunstwerk entgeltlich zum Gebrauch überlassen. Die Verantwortung für das Werk beginnt bei der Übergabe in der Artothek und endet mit der ordnungsgemässen Rückgabe des Werkes. Wird eine Lieferung und Montage vereinbart beginnt die Verantwortung für das Werk nach dem Transport und der Montage durch uns. Holen wir das Werk bei Ihnen ab, endet sie nach der Demontage durch uns.
Die Mietdauer
beträgt mindestens 6 Monate. Bleibt das Mietverhältnis ungekündigt läuft es unbegrenzt weiter.
Der Mietpreis
setzt sich aus einem Zins von 5% (pro Jahr) des Werkpreises zuzüglich einer Versicherungsgebühr und Administrationskosten zusammen.
Transport, Lieferung, Rücknahme
Gegen einen Unkostenbeitrag liefern wir das gemietete Werk in Ihre Räumlichkeiten und platzieren es bzw. holen es nach Ablauf des Mietverhältnisses wieder ab.
Abrechnung
Die Miete ist grundsätzlich vor der Mietperiode zu entrichten. Die ersten sechs Monate sind bei der Entgegennahme bar in Schweizer Franken zu bezahlen. Die Mietpreise in der Arthotek sind in Monatskosten aufgeführt. Halbjährlich versenden wir eine Rechnung mit Einzahlungsschein, welche innerhalb von 30 Tagen zu begleichen ist.
Kündigung
Das Mietverhältnis kann nach der Mindestmietdauer von sechs Monaten zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage.
Unsere MieterInnen
sind natürliche, sesshafte und volljährige Personen, die über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Die Aufenthaltserlaubnis von ausländischen Mietern in der Schweiz muss länger sein als die Mietdauer des Werks. Juristische Personen, wie Firmen oder Behörden, haben eine zuständige, natürliche Person als Ansprechpartner zu melden.
Der Standort für das Mietwerk
wird im Mietvertrag vereinbart. Das Werk darf nur in diesen Räumen der mietenden Person aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Geeignete Räumlichkeiten
für das Platzieren des Werks während der Mietdauer weisen folgende Eigenschaften auf:
normale bis trockene Luftfeuchtigkeit
geringe Temperaturschwankungen
Schattenwand bzw. kein direktes Sonnenlicht
Bei folgenden Räumen verzichten wir auf eine Vermietung
Küchen
Nasszonen, wie Hallenbäder, etc.
Räume ohne oder mit temporären Heizungen
Räume, die auf umweltlabilen oder in kriegsgefährdeten Gebieten stehen
Im Umgang mit den gemieteten Werken
erwarten wir Sorgfalt in der Behandlung und Massnahmen, die vor Verlust und Beschädigungen wie Feuchtigkeit und Sonnenlicht schützen.
Schäden
sind unverzüglich zu melden. Die Haftung liegt beim Verursacher.
Versicherung
Die Werke sind gegen Elementarschäden und Diebstahl versichert. Die Versicherungskosten sind im Mietpreis integriert.
Vorkaufsrecht
Bekundet eine Drittperson den Wunsch, das von Ihnen gemietete Werk zu kaufen, wird das Mietverhältnis von uns auf den nächst möglichen Termin gekündigt. Sie haben das Vorkaufsrecht auf dieses von Ihnen bisher gemietete Werk. Machen Sie von diesem Vorkaufsrecht nicht Gebrauch, wird das Werk an diese Drittperson verkauft.
Beim Kauf des Mietbildes durch den Mieter dieses Werkes
wird der Mietbetrag des ersten halben Jahres angerechnet bzw. vom Verkaufspreis abgezogen.
Mögliche Mietpreisanpassungen
werden bei einer markanten Wertveränderung des Werkes gemacht. Dies führt zu einer Vertragsänderung in schriftlicher Form.